Vom Großvillarser Anwaltsamt
Der „Anwalt“ in einer zusammengesetzten Gemeinde vertrat nach der Württembergischen Gemeindeordnung die Interessen der Teilgemeinde im Gemeinderat. Er hat nichts mit einem (Rechts)-“Anwalt“ im heutigen Sinne zu tun. Er wurde z.B. für Großvillars sowohl vom Knittlinger als auch vom Derdinger Gemeinderat auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Dieses Amt gibt es heute nicht mehr. Der Anwalt hatte eine entfernte Ähnlichkeit mit einem heutigen Ortsvorsteher, ihn bezahlten aber die Einwohner der Teilgemeinde, der heutige Ortsvorsteher bezieht sein Gehalt von der Gesamtgemeinde.